Außerdem wird im Rundschreiben bezüglich der Kurse und Konferenzen über diese Themen betont: “Es treffen auch über Parlamentsakte Meldungen darüber ein, dass für Eltern und Lehrer Kurse organisiert werden, deren Ziel es ist, im Fall von Kindern mit Verhaltens- und Lernstörungen (ADHS-Syndrom) für die Verwendung von psychoaktiven Substanzen Propaganda zu betreiben.… Angesichts der oben genannten Situation ersuchen wir Sie, den zuständigen schulischen Einrichtungen die Anordnung zu geben, dass eventuelle ähnliche Vorfälle unverzüglich dem zuständigen Regionalen Schulamt zur Kenntnis gebracht und daraufhin der dieses Schreiben verfassenden Generaldirektion gemeldet werden.“
Das Bürgerkomitee für Menschenrechte möchte dem Ministerium für diese Stellungnahme danken und seine Genugtuung darüber kundtun, dass es beschlossen hat, unsere Kinder zu schützen, nachdem ihm die Gefahr dieser Tests und somit indirekt auch die Verwendung und der Missbrach von Psychopharmaka bewusst ist.
Vor kurzem haben uns Eltern einen Fall gemeldet, dass sich in einer Schule in Südtirol eine „Lehrerin“ gemeldet hätte, die die Kinder „Zeichnungen“ anfertigen lassen sollte. In Wirklichkeit war diese vermeintliche “Lehrerin” eine Psychologin und die “Zeichnungen” waren nichts anderes als versteckte psychologische Tests. Der Vorfall ereignete sich ohne jeglichen Antrag auf ein schriftliches Einverständnis der Eltern. Unser Komitee, das sich sehr wohl des starken Drucks bewusst ist, dem es ausgesetzt ist, damit diese Screening-Aktivität weiter durchgeführt werden kann, wird weiterhin zusammen mit all denen, die gemeinsam diese Schlacht schlagen wollen, die Augen offen halten und jede anomale Situation aufzeigen, die mit den Anordnungen des Rundschreibens in Widerspruch steht.
Bürgerkomitee für Menschenrechte – Onlus
ccdubozen@gmail.com
www.ccdubozen.org
Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung Abteilung für Unterricht
Generaldirektion für Schulahngelegenheiten, Integration, Teilnahme und Kommunikation
Dienststelle 4
Prot. Nr. 4226/P4° Rom, 7. Oktober 2008
An die Generaldirektoren der Regionalen Schulämter
deren Sitze
An den Superintendenten für die Provinz Bozen
Bozen
An den Superintendenten für die Provinz Trient
Trient
An den Schulamtsleiter für die deutschsprachigen Schulen
Bozen
An den Schulamtsleiter für die Schulen im Ladinischen Sprachraum
Bozen
An den Superintendenten für die Region Valle D'Aosta
Aosta
deren Sitze
An den Superintendenten für die Provinz Bozen
Bozen
An den Superintendenten für die Provinz Trient
Trient
An den Schulamtsleiter für die deutschsprachigen Schulen
Bozen
An den Schulamtsleiter für die Schulen im Ladinischen Sprachraum
Bozen
An den Superintendenten für die Region Valle D'Aosta
Aosta
Betrifft : Der Einsatz von Psychopharmaka bei Kindern, die unter Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität leiden
Es treffen auch über Parlamentsakte Meldungen darüber ein, dass für Eltern und Lehrer Kurse organisiert werden, deren Ziel es ist, im Fall von Kindern mit Verhaltens- und Lernstörungen (ADHS-Syndrom) für die Verwendung von psychoaktiven Substanzen Propaganda zu betreiben.
In diesem Zusammenhang soll vorausgeschickt werden, dass eine Diagnose des ADHS-Syndroms eine sehr komplexe Angelegenheit ist und die entsprechenden Zuständigkeitsbereiche von Familie, Schule und speziellen Gesundheitseinrichtungen mit einbezieht, nachdem der Aspekt der Hyperaktivität und der Unaufmerksamkeit dem Lebensumfeld des Kindes entsprechend bewertet werden muss, zumal diese Symptome nicht unbedingt mit ADHS gleichzusetzen sind, sondern auch auf seine Lebensumstände oder auf psychopathologische Ursachen zurückzuführen sein können.
Die Diagnose ADHS ist daher alles andere als einfach, auch wegen einer möglichen späteren medikamentösen Behandlung, und kann in keinem Fall aufgrund von Tests erstellt werden, die innerhalb der Schulen durchgeführt werden, bzw. unter Heranziehung von Auswertungen von Fragebögen über den psychischen und emotionalen Zustand der Schüler.
Eventuelle Untersuchungen müssen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, unter strenger fachärztlicher Kontrolle und auf spezifischen Antrag der Familien erfolgen, nachdem den schulischen Einrichtungen ausschließlich die Meldung von abnormalen Verhaltensmustern oder Störung während des Unterrichts zusteht.
Sobald ein Fall von ADHS diagnostiziert und eine medikamentöse Behandlung verschrieben wird, muss die Verabreichung der Medikamente in der Schule unter Einhaltung der Angaben erfolgen, die in den Empfehlungen enthalten sind, welche vom Unterrichtsministerium im Einverständnis mit dem Gesundheitsministerium am 25.11.2005 festgelegt wurden und die die Richtlinien für die Definition von Eingriffen enthalten, welche zur Hilfestellung von Schülern dienen, denen während der Unterrichtszeit Medikamente verabreicht werden müssen.
Angesichts der oben genannten Situation ersuchen wir Sie, den zuständigen schulischen Einrichtungen die Anordnung zu geben, dass eventuelle ähnliche Vorfälle unverzüglich dem zuständigen Regionalen Schulamt zur Kenntnis gebracht und daraufhin der dieses Schreiben verfassenden Generaldirektion gemeldet werden.
Unterzeichnet: Der Generaldirektorstellvertreter
Sergio Scala
Sergio Scala